Lesedauer: 1 Minute
Manchmal glaube ich, dass Werbetexter die natürlichen Feinde der Sprachliebhaber sind (dicht gefolgt von Bürokraten, Juristen und Verwaltungsbeamten). Aber in zwei Worten gleich zwei Regeln nicht zu beachten, ist schon fast wieder eine Kunst!
Und gibt mir die Möglichkeit, gleich zwei Blogbeiträge (hier geht’s zum zweiten) zu schreiben, denn jede Regel für sich ist definitiv einen Post wert.
Beginnen wir mit dem ersten Wort. Tatsächlich kann man im Deutschen nur die Grundfarben sowie schwarz, weiß und grau beugen (=deklinieren): das rote Haus, den blauen Himmel, in dem grünen Wald. Alle anderen Farbzwischentöne (deren Namen häufig von Substantiven abgeleitet sind) werden beim Wandern durch die Fälle grammatikalisch korrekt nicht verändert: die rosa Wolke, der anthrazit Pullover, die pink Blüte.
Okay, gerade die beiden letzten klingen einfach falsch in den Ohren – deshalb darf und sollte man sich mit einem „Wordaround“ helfen: der beigefarbene Teller, die fliederfarbene Tischdecke. Das Anhängen von -ne (lilane) oder -e (orange) mag verlockend sein, ist aber falsch. Auch, wenn sich rosane Leggins in der Alltagssprache fest etabliert haben, sollte man im geschriebenen Wort darauf verzichten. Ebenso auf den pinken Duft.
(Wen es interessiert: Das Wort pink geht übrigens auf das englische Wort für Nelke zurück. Und noch mehr Beispiele für Farbbezeichnungen hat der wunderbare Kollege Bastian Sick schon 2014 in seiner Zwiebelfisch-Kolumne gesammelt.)
Eine Antwort auf „Pinker Holunderblütenduft?!“